Erklärung zur Barrierefreiheit

Das Landratsamt Bodenseekreis und die Stadt Friedrichshafen sind bemüht, ihre Internetseiten barrierefrei zugänglich zu machen. Ziel ist es, den Nutzern die Zugänglichkeit zu erleichtern und die gesetzlichen Vorgaben (§ 10 Abs. 1 Landes-Behindertengleichstellungsgesetz L-BGG) zu erfüllen.

Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für das Angebot  
www.engagiert-am-see.de

 

1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Größtenteils konform: Dieser Webauftritt ist nahezu vollständig barrierefrei. Die Anforderungen der BITV 2.0 und die WCAG 2.2 auf Konformitätsstufe AA werden größtenteils erfüllt.

 

2. Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:

a) Unvereinbarkeit mit § 10 Abs. 1 L-BGG

  • ein Video in Gebärdensprache ist noch nicht vorhanden
  • einige Formulare sind nicht vollständig barrierefrei nutzbar
  • Druckversion nicht durchgängig optimal
  • Cookie Leiste nicht ohne Maus erreichbar  
  • Teaser Boxen, kein gesonderter Hover Titel

b) Unverhätnismäßige Belastung

- einige Funkunktionen und Informationen in den Engagement-Angeboten und Informationen zu Organisationen sind nicht vollständig barrierefrei nutzbar

  (Karten etc.)

 

3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Dise Erklärung wurde am 10.10.2023 erstellt.

Die Erklärung beruht auf einer Selbstbewertung nach § 4 Abs. 2 Ziff. 1 L-BGG-Durchführungsverordnung (DVO)

Die Erklärung wurde zuletzt am 10.10.2023 überprüft.

 

4. Rückmeldung und Kontaktangaben

Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten unserer Webseite aufgefallen? Dann teilen Sie dies gerne mit. Wir versuchen schnellstmöglich, eine Lösung zu erarbeiten.

Kontakt: Servicestelle Bürgerschaftliches Engagement im Bodenseekreis buergerengagement@bodenseekreis.de

5. Durchsetzungsverfahren

Um zu gewährleisten, dass diese Webseite den in § 10 Abs. 1 L-BGG beschriebenen Anforderungen genügt, können Sie sich an das Landratsamt Bodenseekreis wenden und eine entsprechende Rückmeldung geben. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie unter Ziffer 4 dieser Erklärung.

Falls das Landratsamt Bodenseekreis nicht innerhalb der in § 8 Satz 1 L-BGG-DVO vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage antwortet, können Sie sich an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen oder an die kommunale Beauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Rahmen der in § 14 Absatz 2 L-BGG und § 15 Absatz 3 Satz 2 L-BGG beschriebenen Ombudsfunktion wenden.

Die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie wie folgt erreichen:

Landes-Behindertenbeauftragte Simone Fischer
Geschäftsstelle der Landes-Behindertenbeauftragten:
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Tel.: +49 711 279 3360
E-Mail: poststelle@bfbmb.bwl.de

Die Kontaktdaten der kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Bodenseekreis finden Sie auf dieser Website. Sofern Sie Ihren dauerhaften Wohnsitz in einem anderen Stadt- oder Landkreis haben, können Sie die Kontaktdaten des/der für Sie zuständigen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen über die dortige Internetseite in Erfahrung bringen.

Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.